Def. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Unternehmen bzw. Kaufleute. Es wird vom zuständigen Amtsgericht geführt und soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen. Das Register kann von jedem eingesehen werden.
Angemeldet werden müssen Neueintragung, Veränderung und Löschungen. Die Eintragung in das Register ist für die meisten Kaufleute Pflicht, laut HGB.
Abteilung A:
Abteilung B:
Inhalt Abteilung A:
Inhalt Abteilung B:
Wirkungen bei einer Eintragung:
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