Prokura

Da der Geschäftsführer oder der Inhaber eines Unternehmens nicht alles entscheiden kann (weil er wichtige Termine wahr nehmen muss oder auf den Golfplatz fährt) gibt es Möglichkeiten manche Entscheidungen anderen Leuten zu überlassen.

Es handelt sich meist nicht um richtungsweisende Entscheidungen.
Diese trifft der Unternehmer selbst. Viel eher geht es um die Delegation von Entscheidungen, die das Tagesgeschäft betrifft.

Die mächtigste “Vollmacht” ist hier die Prokura.

Umfang

  • gerichtliche Geschäfte
  • außergerichtliche Geschäfte (Tagesgeschäft)

Nicht zulässige Geschäfte

  • Eintragung ins Handelsregister
  • Bilanzen und Steuererklärungen unterschreiben
  • Unternehmung auflösen
  • Eid für Unternehmer leisten
  • Prokura erteilen

Erteilung

  • Nur vom Kaufmann persönlich
  • schriftlich oder mündlich
  • muss ins Handelsregister eingetragen werden

Beginn

  • mit der Erteilung (Eintragung ins Handelsregister hat nur deklaratorische Wirkung)

Zeichnung (z.B. in Geschäftsbriefen)

  • ppa. oder pp. (per Prokura)

Beendigung

  • durch Widerruf des Inhabers/Kaufmanns
  • durch Auflösung des Unternehmens
  • durch Tod des Prokuristen
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