Def. Kaufleute nach HGB müssen eine Firma führen. Dies regelt §17 des HGB. Dabei ist der Begriff „Firma“ nichts anderes als der Name unter dem der Kaufmann seine Unternehmung führt.
Neben dem Namen, also der Firma, muss dann noch der Rechtsformzusatz (z.B. e.K. oder GmbH) hinzugefügt werden. Unter diesem Firmennamen tritt dann der Kaufmann nach außen auf.
Zum Thema Firma gibt es laut HGB einige zwingende Grundsätze, die erfüllt werden müssen:
Weitere gesetzliche Bestimmungen zur „Firma“ findest du im HGB.
Stand der Gesetze: 03.04.2020
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