In der Buchführung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) spielen Privatentnahmen und Privateinlagen eine wichtige Rolle. Sie betreffen nicht den betrieblichen Gewinn oder Verlust direkt, müssen aber korrekt gebucht werden, um ein vollständiges Bild der finanziellen Lage zu erhalten.
Privatentnahmen sind Entnahmen von Geld oder Sachwerten durch den Unternehmer aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke.
Barentnahme vom Geschäftskonto zur privaten Nutzung
Entnahme von Waren aus dem Lager für den Eigenbedarf
Bezahlung der privaten Miete vom Geschäftskonto
Ein Unternehmer entnimmt 1.000 € vom Geschäftskonto für private Zwecke.
Buchungssatz:
Privatentnahme 1.000 € an Bank 1.000 €
Privateinlagen sind Einzahlungen oder Einbringungen von Geld oder Sachen durch den Unternehmer aus dem Privatvermögen in das Unternehmen.
Der Unternehmer zahlt 2.000 € vom privaten Konto auf das Geschäftskonto ein
Ein privater Laptop wird dem Unternehmen zur Verfügung gestellt
Ein Unternehmer zahlt 2.000 € vom privaten Konto in die Geschäftskasse ein.
Buchungssatz:
Kasse 2.000 € an Privateinlagen 2.000 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.000 € an Privateinlagen 1.000 €
Privatentnahmen und -einlagen wirken nicht gewinnwirksam, aber sie verändern das Eigenkapital. Sie müssen korrekt erfasst werden, um:
die Kapitalentwicklung des Unternehmens korrekt darzustellen
die Steuererklärung richtig zu erstellen
Transparenz zwischen privater und betrieblicher Sphäre zu schaffen
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