Privatentnahmen & Privateinlagen in der Buchhaltung

In der Buchführung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) spielen Privatentnahmen und Privateinlagen eine wichtige Rolle. Sie betreffen nicht den betrieblichen Gewinn oder Verlust direkt, müssen aber korrekt gebucht werden, um ein vollständiges Bild der finanziellen Lage zu erhalten.

💼 Was sind Privatentnahme?

Privatentnahmen sind Entnahmen von Geld oder Sachwerten durch den Unternehmer aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke.

Beispiele für Privatentnahmen:

  • Barentnahme vom Geschäftskonto zur privaten Nutzung

  • Entnahme von Waren aus dem Lager für den Eigenbedarf

  • Bezahlung der privaten Miete vom Geschäftskonto

📌 Buchungssatz für eine Geldentnahme:

Ein Unternehmer entnimmt 1.000 € vom Geschäftskonto für private Zwecke.

Buchungssatz:
Privatentnahme 1.000 € an Bank 1.000 €


💼 Was sind Privateinlagen?

Privateinlagen sind Einzahlungen oder Einbringungen von Geld oder Sachen durch den Unternehmer aus dem Privatvermögen in das Unternehmen.

Beispiele für Privateinlagen:

  • Der Unternehmer zahlt 2.000 € vom privaten Konto auf das Geschäftskonto ein

  • Ein privater Laptop wird dem Unternehmen zur Verfügung gestellt

📌 Buchungssatz für eine Bareinlage:

Ein Unternehmer zahlt 2.000 € vom privaten Konto in die Geschäftskasse ein.

Buchungssatz:
Kasse 2.000 € an Privateinlagen 2.000 €

📌 Buchungssatz für eine Sacheinlage (z. B. Laptop im Wert von 1.000 €):

Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.000 € an Privateinlagen 1.000 €


❗ Warum ist das wichtig?

Privatentnahmen und -einlagen wirken nicht gewinnwirksam, aber sie verändern das Eigenkapital. Sie müssen korrekt erfasst werden, um:

  • die Kapitalentwicklung des Unternehmens korrekt darzustellen

  • die Steuererklärung richtig zu erstellen

  • Transparenz zwischen privater und betrieblicher Sphäre zu schaffen