Da der Geschäftsführer oder der Inhaber eines Unternehmens nicht alles entscheiden kann (weil er wichtige Termine wahrnehmen muss oder auf den Golfplatz fährt) gibt es Möglichkeiten manche Entscheidungen anderen Leuten zu überlassen.
Es handelt sich meist nicht um richtungsweisende Entscheidungen.
Diese trifft der Unternehmer selbst. Viel eher geht es um die Delegation von Entscheidungen, die das Tagesgeschäft betrifft.
Oft wird neben der Prokura auch von Handlungsvollmachten gesprochen.
Diese unterscheiden sich in Allgemeine Handlungsvollmachten, Artvollmachten und Einzelvollmacht.
Allgemeine Handlungsvollmacht
Umfang
- alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte z.B. Geschäftsführer oder Filialleiter
Nicht zulässige Geschäfte
- Eintragung ins Handelsregister
- Bilanzen und Steuererklärungen unterschreiben
- Unternehmung auflösen
- Eid für Unternehmer leisten
- Prokura erteilen
Erteilung
- schriftlich, mündlich oder stillschweigend (durch Duldung)
- KEINE Eintragung ins Handelsregister
- jeder mit Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht “Untervollmachten” erteilen
Beginn
- mit der Erteilung
Zeichnung (z.B. in Geschäftsbriefen)
- i.V. (in Vollmacht)
Beendigung
- durch Widerruf des Inhabers/Kaufmanns
- durch Auflösung des Unternehmens
- durch Tod des Prokuristen
- beim Wechsel des Geschäftsführers, wenn dieser die Vollmacht widerruft
Artvollmacht
Umfang
- eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften z.B. Einkäufer, Verkäufer, Kassierer
Nicht zulässige Geschäfte
- Eintragung ins Handelsregister
- Bilanzen und Steuererklärungen unterschreiben
- Unternehmung auflösen
- Eid für Unternehmer leisten
- Prokura erteilen
Erteilung
- schriftlich, mündlich oder stillschweigend (durch Duldung)
- KEINE Eintragung ins Handelsregister
- jeder mit Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht “Untervollmachten” erteilen
Beginn
- mit der Erteilung
Zeichnung (z.B. in Geschäftsbriefen)
- i.V. (in Vollmacht)
Beendigung
- durch Widerruf des Inhabers/Kaufmanns
- durch Auflösung des Unternehmens
- durch Tod des Prokuristen
- beim Wechsel des Geschäftsführers, wenn dieser die Vollmacht widerruft
Einzelvollmacht
Umfang
- ein einzelnes Rechtsgeschäft z.B. eine Bestellung machen
Nicht zulässige Geschäfte
- Eintragung ins Handelsregister
- Bilanzen und Steuererklärungen unterschreiben
- Unternehmung auflösen
- Eid für Unternehmer leisten
- Prokura erteilen
Erteilung
- schriftlich, mündlich oder stillschweigend (durch Duldung)
- KEINE Eintragung ins Handelsregister
- jeder mit Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht “Untervollmachten” erteilen
Beginn
- mit der Erteilung
Zeichnung (z.B. in Geschäftsbriefen)
- i.A. (im Auftrag)
Beendigung
- durch Widerruf des Inhabers/Kaufmanns
- durch Auflösung des Unternehmens
- durch Tod des Prokuristen
- beim Wechsel des Geschäftsführers, wenn dieser die Vollmacht widerruft
- bei abgeschlossenem Auftrag
