Im Alltag eines Unternehmens werden regelmäßig kleinere Gegenstände angeschafft: ein neuer Bildschirm, ein Aktenvernichter, ein Drucker.
Aber wie bucht man diese Käufe korrekt? Die Antwort: Mit der Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).
GWG machen die Buchhaltung einfacher – wenn man weiß, wie.
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist ein Anlagegut, das:
beweglich ist (also kein Gebäude oder Grundstück),
abnutzbar ist (es verliert mit der Zeit an Wert),
selbstständig nutzbar ist (also ohne ein anderes Gerät funktioniert),
und dessen Anschaffungskosten netto 800 € oder weniger betragen.
➡️ Beispiele für GWG:
Bürostühle
Smartphones
Taschenrechner
Kaffeemaschinen
Lampen
Werkzeuge
Je nach Preis des Gegenstands gibt es drei Möglichkeiten, GWG in der Buchhaltung zu erfassen:
Wenn ein Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 € netto kostet, darf es im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Das bedeutet:
➡️ Der gesamte Betrag wird sofort als Aufwand gebucht.
🧾 Beispiel:
Ein Bürodrucker wird für 250 € netto gekauft.
Buchungssatz:
Abschreibung GWG 250 € an Bank 250 €
🔍 Vorteil: Weniger Buchungsaufwand, keine langfristige Abschreibung nötig.
Alternativ zur Sofortabschreibung kann das Unternehmen GWG mit einem Nettowert zwischen 250,01 € und 1.000 € in einen Sammelposten (Pool) aufnehmen.
Dieser Sammelposten wird dann über 5 Jahre linear abgeschrieben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.
🧾 Beispiel:
Im Jahr 2025 werden fünf Geräte à 600 € netto gekauft = 3.000 €.
Jährlicher Aufwand:
3.000 € ÷ 5 Jahre = 600 € Abschreibung pro Jahr
📌 Wichtig:
Die einzelnen GWG im Sammelposten werden nicht mehr einzeln erfasst oder ausgebucht.
Einmal im Pool = bleibt 5 Jahre dort, auch wenn z. B. verkauft oder kaputt.
Wenn ein Gut über 800 € kostet oder bewusst nicht sofort/poolweise abgeschrieben werden soll, kann es wie ein normales Anlagegut behandelt werden – mit Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
🧾 Beispiel:
Ein hochwertiger Bürokopierer für 1.500 € netto mit 5 Jahren Nutzungsdauer:
1.500 € ÷ 5 = 300 € Abschreibung pro Jahr
Buchungssatz jährlich:
Abschreibungen auf Sachanlagen 300 € an BGA 300 €
Die GWG-Grenze bezieht sich auf den Nettopreis, wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.
GWG müssen auf einem Anlageverzeichnis dokumentiert werden – auch bei Sofortabschreibung.
Der Unternehmer hat Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten – aber nicht beides gleichzeitig für denselben Gegenstand.
„Bis 800 €? Abschreiben sofort – das ist erlaubt und spart Aufwand!“
„Zwischen 250 und 1.000 €? → Poolen erlaubt – aber dann 5 Jahre drin lassen!“
„GWG muss selbstständig nutzbar sein – Tastatur ohne PC = kein GWG“
| Preis (netto) | Methode | Abschreibungsdauer |
|---|---|---|
| bis 250 € | Sofortabschreibung oder Pool | 1 Jahr oder 5 Jahre (frei) |
| 250,01–800 € | Wahlrecht: Sofort oder Pool | 1 Jahr oder 5 Jahre |
| 800,01–1.000 € | Nur Sammelposten möglich | 5 Jahre |
| über 1.000 € | Reguläre lineare Abschreibung | laut AfA-Tabelle |
Geringwertige Wirtschaftsgüter sparen Zeit und Aufwand – wenn du sie korrekt anwendest. Die GWG-Regelung ist ein praktisches Tool, um kleine Investitionen sofort als Aufwand zu buchen und deine Buchhaltung zu vereinfachen.