💼 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Im Alltag eines Unternehmens werden regelmäßig kleinere Gegenstände angeschafft: ein neuer Bildschirm, ein Aktenvernichter, ein Drucker.
Aber wie bucht man diese Käufe korrekt? Die Antwort: Mit der Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).

GWG machen die Buchhaltung einfacher – wenn man weiß, wie.

📌 Was sind GWG?

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist ein Anlagegut, das:

  • beweglich ist (also kein Gebäude oder Grundstück),

  • abnutzbar ist (es verliert mit der Zeit an Wert),

  • selbstständig nutzbar ist (also ohne ein anderes Gerät funktioniert),

  • und dessen Anschaffungskosten netto 800 € oder weniger betragen.

➡️ Beispiele für GWG:

  • Bürostühle

  • Smartphones

  • Taschenrechner

  • Kaffeemaschinen

  • Lampen

  • Werkzeuge


✅ Die drei Methoden für GWG-Abschreibung

Je nach Preis des Gegenstands gibt es drei Möglichkeiten, GWG in der Buchhaltung zu erfassen:


1. Sofortabschreibung (bis 800 € netto)

Wenn ein Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 € netto kostet, darf es im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Das bedeutet:
➡️ Der gesamte Betrag wird sofort als Aufwand gebucht.

🧾 Beispiel:
Ein Bürodrucker wird für 250 € netto gekauft.

Buchungssatz:
Abschreibung GWG 250 € an Bank 250 €

🔍 Vorteil: Weniger Buchungsaufwand, keine langfristige Abschreibung nötig.


2. Sammelposten (Poolabschreibung bei 250,01 – 1.000 €)

Alternativ zur Sofortabschreibung kann das Unternehmen GWG mit einem Nettowert zwischen 250,01 € und 1.000 € in einen Sammelposten (Pool) aufnehmen.

Dieser Sammelposten wird dann über 5 Jahre linear abgeschrieben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.

🧾 Beispiel:
Im Jahr 2025 werden fünf Geräte à 600 € netto gekauft = 3.000 €.

Jährlicher Aufwand:
3.000 € ÷ 5 Jahre = 600 € Abschreibung pro Jahr

📌 Wichtig:

  • Die einzelnen GWG im Sammelposten werden nicht mehr einzeln erfasst oder ausgebucht.

  • Einmal im Pool = bleibt 5 Jahre dort, auch wenn z. B. verkauft oder kaputt.


3. Reguläre Abschreibung nach Nutzungsdauer

Wenn ein Gut über 800 € kostet oder bewusst nicht sofort/poolweise abgeschrieben werden soll, kann es wie ein normales Anlagegut behandelt werden – mit Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

🧾 Beispiel:
Ein hochwertiger Bürokopierer für 1.500 € netto mit 5 Jahren Nutzungsdauer:

1.500 € ÷ 5 = 300 € Abschreibung pro Jahr

Buchungssatz jährlich:
Abschreibungen auf Sachanlagen 300 € an BGA 300 €


⚠️ Wichtig zu wissen

  • Die GWG-Grenze bezieht sich auf den Nettopreis, wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.

  • GWG müssen auf einem Anlageverzeichnis dokumentiert werden – auch bei Sofortabschreibung.

  • Der Unternehmer hat Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten – aber nicht beides gleichzeitig für denselben Gegenstand.


🧠 Merksätze zu GWG

  • „Bis 800 €? Abschreiben sofort – das ist erlaubt und spart Aufwand!“

  • „Zwischen 250 und 1.000 €? → Poolen erlaubt – aber dann 5 Jahre drin lassen!“

  • „GWG muss selbstständig nutzbar sein – Tastatur ohne PC = kein GWG“

🧾 GWG in der Buchhaltung – Zusammenfassung

Preis (netto)MethodeAbschreibungsdauer
bis 250 €Sofortabschreibung oder Pool1 Jahr oder 5 Jahre (frei)
250,01–800 €Wahlrecht: Sofort oder Pool1 Jahr oder 5 Jahre
800,01–1.000 €Nur Sammelposten möglich5 Jahre
über 1.000 €Reguläre lineare Abschreibunglaut AfA-Tabelle

Geringwertige Wirtschaftsgüter sparen Zeit und Aufwand – wenn du sie korrekt anwendest. Die GWG-Regelung ist ein praktisches Tool, um kleine Investitionen sofort als Aufwand zu buchen und deine Buchhaltung zu vereinfachen.