Firma

Def. Kaufleute nach HGB müssen eine Firma führen. Dies regelt §17 des HGB. Dabei ist der Begriff „Firma“ nichts anderes als der Name unter dem der Kaufmann seine Unternehmung führt.

Folgende Arten einer Firma werden unterschieden:

  • Personenfirma (beinhaltet einen oder mehrere Personennamen)
  • Sachfirma (wird vom Unternehmensgegenstand abgeleitet)
  • Fantasiefirma (frei erfundener Name)
  • Mischfirma (Mischvariante aus Personen- und Sachfirma)

Neben dem Namen, also der Firma, muss dann noch der Rechtsformzusatz (z.B. e.K. oder GmbH) hinzugefügt werden. Unter diesem Firmennamen tritt dann der Kaufmann nach außen auf.

Zum Thema Firma gibt es laut HGB einige zwingende Grundsätze, die erfüllt werden müssen:

  • §18, HGB: Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein. Außerdem dürfen keine Angaben enthalten sein, die irreführend sind, z.B. bezogen auf Art und Umfang des Unternehmensgegenstand.
  • §29, HGB: Die Firma, der Ort und die Geschäftsanschrift muss im zuständigen Handelsregister eingetragen werden.
  • §30, HGB: Jede neue Firma muss sich von allen an dem selben Ort ansässigen Firmen deutlich unterscheiden. Dies muss bei der Namensfindung berücksichtigt werden.

Weitere gesetzliche Bestimmungen zur „Firma“ findest du im HGB.
Stand der Gesetze: 03.04.2020