Handelsregister

Def. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Unternehmen bzw. Kaufleute. Es wird vom zuständigen Amtsgericht geführt und soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen. Das Register kann von jedem eingesehen werden.
Angemeldet werden müssen Neueintragung, Veränderung und Löschungen. Die Eintragung in das Register ist für die meisten Kaufleute Pflicht, laut HGB.

Aufbau des Handelsregisters:

Abteilung A:

  • Einzelkaufleute (z.B. e.K.)
  • Personengesellschaften (z.B. OHG, KG)

Abteilung B:

  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)

Inhalt Abteilung A:

  • Firma
  • Name des Geschäftsinhabers oder des persönlich haftenden Gesellschafters
  • Ort der Niederlassung
  • Prokura
  • Name des Prokuristen
  • Name der Kommanditisten (bei KG)
  • Name der Komplementäre (bei KG)
  • Gegenstand des Unternehmens

Inhalt Abteilung B:

  • Firma
  • Name der Vorstandsmitglieder (AG)
  • Name der Geschäftsführer (GmbH)
  • Name der persönlich haftenden Gesellschafter (KGaA)
  • Ort der Niederlassung
  • Höhe des Haftungskapitals
  • Prokura
  • Name des Prokuristen
  • Gegenstand des Unternehmens

Wirkungen bei einer Eintragung:

  • konstitutiv = rechtserzeugend (Rechtswirkung wird erst mit Eintragung aktiv)
  • deklaratorisch = rechtsbezeugend (Rechtswirkung ist schon vor Eintragung aktiv, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt)