In der Buchhaltung verliert ein Vermögensgegenstand, wie z. B. ein Auto oder ein Computer, mit der Zeit an Wert. Diesen Werteverlust nennt man Abschreibung. Durch Abschreibungen wird dieser Verlust korrekt im Jahresabschluss erfasst.
Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder PCs nutzen sich ab oder veralten. Dieser Wertverlust:
muss regelmäßig erfasst werden (gesetzlich vorgeschrieben)
senkt den Gewinn (weil er ein Aufwand ist)
stellt sicher, dass das Vermögen realistisch bewertet wird
Abgeschrieben werden nur Anlagegüter, also langlebige Wirtschaftsgüter, z. B.:
Maschinen
Büroeinrichtung
Firmenwagen
Computer, Laptops (Besonderheit GWG!)
Nicht abschreibbar: Umlaufvermögen (z. B. Waren, Rohstoffe) oder kurzfristig genutzte Güter unter 250 € netto.
Die gängigste Abschreibungsart ist die lineare Abschreibung:
📌 Jedes Jahr wird ein gleich hoher Betrag abgeschrieben.
Formel:
Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer = jährliche Abschreibung
🧮 Beispiel:
Laptop kostet 1.200 €, Nutzungsdauer: 3 Jahre
→ 1.200 € ÷ 3 = 400 € Abschreibung pro Jahr
Ein PC mit einem Anschaffungswert von 1.500 € wird nach einem Jahr abgeschrieben (Nutzungsdauer: 3 Jahre → 500 € pro Jahr).
Buchungssatz:
Abschreibungen auf Sachanlagen 500 € an BGA 500 €
🧠 Erklärung:
Abschreibungen auf Sachanlagen ist ein Aufwandskonto → im Soll
BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) ist ein Aktivkonto → Minderung im Haben
„Abschreibung ist Aufwand → mindert den Gewinn“
„Immer: Abschreibungen an … (z. B. BGA, Maschinen)“
„Abschreibung = realistischer Wert in der Bilanz“
Jährlich 4.000 € Abschreibung
Abschreibungen auf Sachanlagen 4.000 € an Fuhrpark 4.000 €
Jährlich 100 € Abschreibung
Abschreibungen auf Sachanlagen 100 € an BGA 100 €
Abschreibungen senken den steuerpflichtigen Gewinn und sind damit auch ein wichtiges Instrument der Steuerplanung.
Abschreibungen sind kein „echter Geldverlust“, sondern eine buchhalterische Methode, um den Wertverzehr von Anlagegütern realistisch abzubilden.
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